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Schnupperstudium
trifft Praxis

Informationen für Schüler

  • An dem Projekt „Schnupperstudium trifft Praxis 2014“ können nur Schüler aus jenen Gymnasien und Gesamtschulen teilnehmen, in denen ein Lehrer sich bereit erklärt hat, als zentraler Ansprechpartner im Rahmen des Projekts „Schnupperstudium trifft Praxis“ zu fungieren (siehe auch Rahmenbedingungen für Lehrer).
  • Das für die Registrierung nötige Passwort erhalten die Schüler von diesem Lehrer.
  • Bewerben können sich Schüler, die folgende Bedingungen erfüllen:

    • Notenschnitt von mind. 2,0 auf den letzten zwei Zeugnissen
    • oder Der Schüler engagiert sich sozial (Nachweis in Form von Bescheinigungen nötig)
    • oder Der Schüler hat eine Empfehlung eines Lehrers seiner Schule (entsprechender Brief des Lehrers wird benötigt)

  • Zwingende Voraussetzung zur Teilnahme an „Schnupperstudium trifft Praxis“ ist der Besuch der Infoveranstaltung an der Hochschule Niederrhein am 5. Juni 2014, 16.00 Uhr, Raum ZE 36, Campus Mönchengladbach, Richard-Wagner-Straße 97, 41065 Mönchengladbach. Die Teilnahmebestätigung ist der Bewerbung beizufügen.
  • Hat der Jugendliche die Infoveranstaltung verpasst, muss er sich persönlich beraten lassen zur Wahl eines Studienganges bei den Beratern akademische Berufe der Agentur für Arbeit Mönchengladbach oder der Zentralen Studienberatung der Hochschule Niederrhein. Dieses Beratungsgespräch muss er sich bestätigen lassen und mit den Bewerbungsunterlagen hochladen.
  • Das Schnupperstudium an der Hochschule Niederrhein findet statt in der Woche vom 6.10.2014 bis zum 10.10.2014. Mit seiner Anmeldung verpflichtet sich der Schüler, in dieser Woche in dem von ihm gewählten Studiengang auf Probe zu studieren. Ist der Jugendliche noch nicht volljährig, hat er dies mit seinen Eltern abzustimmen.
  • Lässt sich der Jugendliche durch Auswahl eines Praktikumsplatzes den entsprechenden Platz in dem jeweiligen Unternehmen reservieren, verpflichtet er sich, in dieser Woche auch dafür Zeit zu haben. Ist der Jugendliche noch nicht volljährig, hat er dies mit seinen Eltern abzustimmen.
  • Der Jugendliche ist verpflichtet, innerhalb von drei Schul-Tagen nach Reservierung eines Praktikumsplatzes seine Bewerbungsunterlagen hoch zu laden. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, verfällt die Reservierung. Er kann sich dann aber wieder anmelden und erneut einen Praktikumsplatz auswählen – auch den gleichen wieder, sofern dieser nicht inzwischen an einen anderen Jugendlichen vergeben wurde.
  • Die zugesendeten Unterlagen der Bewerbung werden von MGconnect auf Vollständigkeit überprüft.
  • Jeder Jugendliche kann maximal einen Praktikumsplatz auswählen / reservieren / bestätigt bekommen.
  • Sobald MGconnect eine Bewerbung als den Vorgaben entsprechend bestätigt hat, hat der Jugendliche den ausgewählten Praktikumsplatz sicher und muss sich keinem weiteren Auswahlverfahren stellen. Das Unternehmen nimmt damit automatisch die Bewerbung des Jugendlichen an.
  • Mit der Bestätigung des betrieblichen Praktikums verpflichtet sich der Schüler, in dieser Woche wie vom jeweiligen Unternehmen in der Praktikumsbeschreibung gefordert pünktlich im Betrieb zu erscheinen.
  • Storniert der Jugendliche einen schon bestätigten Praktikumsplatz, kann er nicht mehr am Projekt „Schnupperstudium trifft Praxis“ teilnehmen.
  • Der Jugendliche hat kein juristisch einklagbares Anrecht auf den Praktikumsplatz.
  • Die Teilnahme an „Schnupperstudium trifft Praxis“ ist für den Jugendlichen mit keinen Kosten verbunden.
  • Die Reisekosten für die Fahrten zur Hochschule und zum Betrieb trägt der Schüler. Sollte dieser das nicht leisten können, kann er oder der Lehrer sich an die MGconnect-Stiftung wenden.